Verhaltensleitlinien für Geschäftspartner der König Transportgesellschaft mbH

Verhaltensleitlinien für Geschäftspartner

GESETZE UND REGELWERKE

Die Beachtung gesetzlicher Vorschriften, Pflichten und Regelungen ist für uns die Basis verantwortlichen Handelns. Wir erwarten von unseren Handelspartnern die Beachtung aller anwendbaren Gesetze, sanktions- und im-/exportbezogenen sowie zollrechtlichen und steuerrechtlichen Bestimmungen, Embargos (insbesondere der EU, des UN-Sicherheitsrates und der USA) und kontraktlichen Vereinbarungen soweit sie nicht im Widerspruch stehen zu den Rechtsvorschriften, die für uns gelten. Erforderliche Genehmigungen, Zertifikate, Lizenzen und Registrierungen müssen eingeholt und aufrechterhalten werden. Dies gilt sowohl im Hinblick auf diejenigen Länder, in denen unser Handelspartner seinen Sitz bzw. Niederlassungen oder Betriebsstätten hat, als auch für diejenigen Länder, in denen Leistungen erbracht werden oder in denen anderweitig gesetzliche Regelungen auf sie Anwendung finden. Einen Überblick über einige der wichtigsten Übereinkommen im Hinblick auf menschen- und umweltrechtliche Standards ist diesen Verhaltensrichtlinien als Anlage beigefügt.

PRODUKTSICHERHEIT UND QUALITÄT

Qualität und Sicherheit innerhalb der Lieferkette können wir nur gemeinsam sichern. Wir erwarten daher im Interesse unserer Kunden die Beachtung relevanter Maßnahmen zu Produktsicherheit, (Kennzeichnung, Dokumentation, Sicherheitsdatenblätter etc.) und Qualitätssicherung innerhalb kontraktlicher Vereinbarungen und Zertifizierungsvorgaben.

INTEGRITÄT IM GESCHÄFTSVERKEHR UND FAIRNESS IM WETTBEWERB

Wir erwarten von unseren Handelspartnern, das geltende Wettbewerbs- und Kartellrecht einzuhalten, und angemessene Bemühungen zur Vermeidung von Interessenskonflikten, Korruption, Erpressung, Untreue, Unterschlagung, Bestechung und Geldwäsche in jeglicher Form zu unternehmen. Geschenke, Zuwendungen, Vorteile oder Bewirtungen dürfen eine Geschäftsbeziehung nicht in unlauterer Weise beeinflussen und müssen geltendem Recht entsprechen.

Fairer Wettbewerb unter Einhaltung geltender Wettbewerbs- und Kartellgesetze unserer Handelspartner wird von uns vorausgesetzt. Wettbewerbswidriges Verhalten, Preisabsprachen, Korruption, Kollusionslösungen oder die Ausnutzung einer möglichen marktbeherrschenden Stellung sind für uns inakzeptabel.

DATENSCHUTZ

Wir erwarten den gesetzeskonformen, sorgfältigen und angemessenen Umgang mit König-Transporte-bezogenen Daten und Dokumenten, insb. im Hinblick auf personenbezogene Daten, und deren Schutz vor unbefugtem Zugriff oder Weitergabe unter Berücksichtigung des Prinzips der Datensparsamkeit sowie der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in der jeweils aktuellen Fassung. Dies beinhaltet auch den Schutz des geistigen Eigentums und die Vertraulichkeit von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen.

SCHUTZ DER UMWELT: SCHONENDER EINSATZ NATÜRLICHER RESSOURCEN UND KLIMASCHUTZ

Nachhaltiger Umwelt- und Klimaschutz sowie Ressourceneffizienz sind uns wichtig und wir halten in Bereichen entsprechende Zertifizierungen (REDcert, RSPO, EcoVadis, Integritynext, DE-ÖKO-006 etc.). In diesem Kontext erwarten wir von unseren Handelspartnern ebenfalls den bestmöglichen Schutz natürlicher Ressourcen und den Verzicht auf deren unangemessene Ausbeutung oder Zerstörung, einen angemessenen Umgang mit gefährlichen Chemikalien, Mineralien oder anderen Stoffen sowie Bemühungen zur Minimierung von Abgasen, Abwasser, Abfall, Lärm und Lichtverschmutzung. Klimaschutz sollte für unsere Geschäftspartner selbstverständlich sein und sich in zielgerichteten Maßnahmen spiegeln. Wenn angemessen und verfügbar, erwarten wir beispielsweise die Darstellung der CO2-Bilanz unserer Handelspartner auf Anfrage. Alle geltenden Gesetze in Bezug auf Umweltauswirkungen und Umweltschutz sind einzuhalten. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf den Umgang mit gefährlichen Chemikalien und Mineralien.

SCHUTZ VON MENSCHENRECHTEN

Der Schutz vor Menschenrechtsverletzungen gehört zu den Geboten der geschäftlichen Tätigkeit. Unsere Handelspartner achten die Menschenrechte und behandeln andere Menschen, insbesondere die für sie tätigen Personen, mit Würde und Respekt unter Beachtung der relevanten, anwendbaren Bestimmungen.

KINDER- UND ZWANGSARBEIT

Jegliche Form der Zwangs- oder Pflichtarbeit, Kinderarbeit, Sklaverei oder des Menschenhandels innerhalb der Wertschöpfungskette sind für uns inakzeptabel und wir erwarten von unseren Handelspartnern deren Ausschluss in betrieblichen Abläufen. Gleiches gilt für Schuld- oder Vertragsknechtschaft oder unfreiwillige Gefängnisarbeit. Mitarbeitende bei unseren Geschäftspartnern müssen die Möglichkeit haben, sich unter Einhaltung der gesetzlichen Fristen in freier Entscheidung von ihrem Arbeitgeber zu trennen.

VEREINIGUNGSFREIHEIT

Wir erwarten von unseren Handelspartnern, die offene Kommunikation ihrer Beschäftigten mit Arbeitnehmervertretern zu unterstützen und auf der Basis lokaler Gesetze die Vereinigungsfreiheit der Mitarbeitenden und deren Recht auf Zugehörigkeit oder Nichtzugehörigkeit zu oder Gründung von Interessensgemeinschaften und der Teilnahme an Versammlungen zu achten. Mitarbeitende, die sich als Arbeitnehmervertreter engagieren, dürfen nicht benachteiligt oder diskriminiert werden.

DIVERSITÄT UND INKLUSION

Wir leben und erwarten von unseren Handelspartnern eine Kultur der Chancengleichheit und gegenseitiger Achtung. Die gleichberechtigte respektvolle Behandlung von Mitarbeitenden und deren Schutz vor missbräuchlichem Verhalten, unabhängig von Geschlecht, Alter, Hautfarbe, Kultur, ethnischer, nationaler oder sozialer Herkunft, sexueller Identität, Behinderung oder anderer körperlicher Merkmale, Familienstand, Religionszugehörigkeit, Weltanschauung, politischer Meinung oder anderer Charakteristika muss selbstverständlich sein.

VERGÜTUNG UND ARBEITZSZEIT

Wir erwarten von unseren Geschäftspartnern bei der Entlohnung ihrer Mitarbeitenden mindestens gesetzliche Standards zu beachten. Vergütungen und gesetzliche Leistungen sind rechtzeitig, regelmäßig und vollständig zu zahlen und sollten Mitarbeitende und deren Angehörigen einen angemessenen Lebensstandard ermöglichen. Gesetzliche Arbeitszeitregelungen einschließlich Überstunden-, Pausen-, Ruhe- und Urlaubszeiten, sowie bezahlte Krankheitstage sind einzuhalten. Die Arbeitsstandards der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) sind zu beachten.

GESUNDHEIT UND SICHERHEIT AM ARBEITSPLATZ

Wir erwarten von unseren Handelspartnern die Beachtung geltender Vorschriften zu Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz im Interesse ihrer Mitarbeitenden sowie Beschäftigter von Subunternehmen auf Basis international anerkannter Normen (z. B. ISO 45001).

DIE VERHALTENSLEITLINIEN IN DER LIEFERKETTE

Im Interesse einer durchgängigen Beachtung der definierten Pflichten und Prinzipien, erwarten wir die Weitergabe und anlassbezogene Umsetzungskontrolle dieser Verhaltensleitlinien in der Lieferkette.

UMSETZUNGSKONTROLLE

Wir behalten uns das Recht vor, die Umsetzung der Pflichten und Erwartungen dieser Verhaltensleitlinien bei unseren Handelspartnern angemessen zu überprüfen. Unser Handelspartner hat die Einhaltung der Vorgaben der Verhaltensleitlinien angemessen zu dokumentieren und mit uns im Hinblick auf die Überprüfung der Einhaltung zu kooperieren. Unsere Geschäftspartner sind verpflichtet, Verstößen im eigenen Unternehmen und in der weiteren Lieferkette nachzugehen und diese schnellstmöglich abzustellen. Wir sind über solche Verstöße zu unterrichten um sie gemeinsam evaluieren und Nachbesserungen vereinbaren zu können. Zudem können wir innerhalb angemessener Frist Abhilfe und im Falle der Verantwortlichkeit für Verstöße Schadensersatz bzw. Freistellung von den Folgen des Verstoßes verlangen. Bei ergebnislosen Vereinbarungen oder Nachbesserungsfristen sind wir berechtigt, die Vertragsbeziehung mit dem Geschäftspartner mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende zu kündigen. Stellt eine Verletzung der Verhaltensleitlinien oder eine ergebnislose Vereinbarung oder Nachbesserungsfrist eine erhebliche Compliance-Verletzung dar, sodass uns unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zum vorgesehenen Ende oder bis zum Ablauf der Kündigungsfrist nicht zugemutet werden kann, sind wir zur fristlosen Kündigung der Vertragsbeziehung berechtigt.

HINWEISGEBERSYSTEM

Wir erwarten von unseren Geschäftspartnern die Einrichtung einer Kommunikationsmöglichkeit für ihre Mitarbeitenden und Geschäftspartner, die das Adressieren von Meldungen, Bedenken und Beschwerden ermöglicht, ohne Repressionen nach sich zu ziehen. Vorgänge, die die Zusammenarbeit mit uns beeinträchtigen können, sowie die Kenntnis von möglichen Verstößen gegen dieser Verhaltensleitlinien sind zeitnah an uns zu kommunizieren.

Unter www.deuka.de/hinweisgebersystem-von-deutsche-tiernahrung-cremer bieten wir bei König-Transporte allen Beschäftigten, Kunden und Geschäftspartnern die Möglichkeit, uns über ein Hinweisgebersystem in einem geschützten Raum anonym zu kontaktieren und uns Ereignisse oder Vorfälle zu melden. Alle Informationen werden fair und schnell bearbeitet und absolut vertraulich behandelt.

RECHTSWAHL UND GERICHTSSTAND

Diese Verhaltensrichtlinien unterliegt deutschem Recht unter Ausschluss jeglicher Kollisionsnormen, welche die Anwendung einer anderen Rechtsordnung anordnen. Ausschließlicher, auch internationaler Gerichtsstand ist Düsseldorf.

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Felix Ihle

Prokurist

Bildnachweise:  © Deutsche Tiernahrung Cremer

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